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Geschäftsordnung der SPeD

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1Geschäftsordnung der SPeD Empty Geschäftsordnung der SPeD Do Feb 11, 2010 7:40 pm

Nymphe



Artikel 1 - Mitgliedschaft:
  1. Jeder der Mitglied der SPeD sein will, muss über eine edeutsche Staatsbürgerschaft verfügen und darf auf keiner Weise, einer der Partei entgegenstehenden, oder konkurrierenden Gruppierung angehören.
  2. Eine kurzzeitige Änderung der Staatsbürgerschaft ist, mit Duldung des Parteipräsidenten, in begründeten Fällen, ohne Ausschluss aus der Partei möglich.
  3. Zum Erhalt der Mitgliedschaft, muss man sich im Forum anmelden und sich vorstellen.
  4. Ein Parteimitglied, das über die nötige Berechtigung verfügt, schaltet, nach eigener Einschätzung, neue Mitglieder frei.
  5. Der Parteipräsident (nach Artikel 3) hat das Recht, innerhalb von 48 Stunden, einem neu aufgenommenen Mitglied, die Mitgliedschaft, mit Begründung im Forum, wieder zu entziehen.
  6. Sollte eine solche Entscheidung des Parteipräsidenten innerhalb der Partei umstritten sein, kann diese Entscheidung, durch eine Abstimmung (nach Artikel 6 1.), jederzeit für unwirksam erklärt werden.


Artikel 2 - Aberkennung der Mitgliedschaft:
1. Gründe:
  1. Bei parteischädigendem Verhalten, das klar über eine "andere Meinung" hinaus geht
  2. Bei mitgliedsschädigendem Verhalten, das klar über eine "andere Meinung" hinaus geht
  3. Bei begründetem Spionage/PTO-Verdacht
  4. Amtsmissbrauch


2. Umsetzung:
  1. Thread mit Abstimmung für Mitglied erstellen, dessen Ausschluss man fordert, Umfrage anhängen, mit den Optionen: "Für Ausschluss" "Gegen Ausschluss" "Enthaltung"
  2. Angaben der Gründe für den Antrag auf Parteiausschluss (nach Möglichkeit mit Quellangaben, die den Grund untermauern)
  3. Abstimmung frühstens 24h nach Eröffnung einer Diskussion und nur mit ausdrücklichem Wunsch von mind. 3 Parteimitgliedern
  4. Für einen Parteiausschluss ist eine 2/3 Mehrheit nötig, Enthaltungen werden nicht mitgezählt


Artikel 3 - Parteipräsident:
  1. Parteipräsident kann nur jemand werden, der Mitglied der SPeD gemäß Artikel 1 ist.
  2. Sollte iG* ein Kandidat Parteipräsident werden, der kein Mitglied ist, führt der vorherige das Amt kommissarisch weiter.
  3. Im Falle einer nicht vorhandenen iG* Partei (z.B. durch die vollständige Eroberung eDeutschlands), findet die Wahl zum regulären Termin mit der normalen Abstimmungsdauer im Forum statt. Kandidaten haben in diesem Fall im Bereich Wahlkampf ihre Kandidatur bekannt zu geben.


Artikel 4 - Präsidentschaftswahlen:
  1. Präsidentschaftskandidat der SPeD kann nur jemand werden, der Mitglied der SPeD gemäß Artikel 1 ist.
  2. Sollte mehr als ein Mitglied Interesse an einer Kandidatur haben, entscheidet eine interne Abstimmung.
  3. Sollte es iG* mehrere Präsidentschaftskandidaten geben, die für die Partei infrage kommen, findet eine Abstimmung darüber statt, wer bzw. ob jemand unterstützt wird.


Artikel 5 – Kongresswahlen:
  1. Es erfolgt eine Anmeldung der jeweiligen Kandidatur. Hierfür muss jeden Monat ein spezieller Thread im Forum erstellt werden.
  2. Sollten es mehr Kandidaten als Plätze geben, findet eine Abstimmung statt.
  3. Nicht-Mitglieder werden nur aufgestellt wenn nicht genug Mitglieder antreten, im Zweifel stimmt die Partei außerdem über strittige Fremdkandidaturen ab.


Artikel 6 - Abstimmungen:
  1. Abstimmungen dauern in der Regel 48 Stunden und werden mit einfacher Mehrheit bestimmt. Bei Gleichstand entscheidet die Stimme des Parteipräsidenten.
  2. Eilentscheidungen können in kürzerer Zeit getroffen werden, brauchen aber 2/3 Zustimmung. Enthaltungen betreffen die 2/3 Mehrheit nicht.
  3. Änderungen des Parteiprogramms und der Geschäftsordnung sollten mit einer klaren Mehrheit beschlossen werden. Stimmen 40% gegen eine Änderung, wird zuerst ein Konsens gesucht und dann erneut abgestimmt.


Artikel 7 - Stellvertretender Parteipräsident:
  1. Der Parteipräsident kann einen stellvertretenden Parteipräsidenten ernennen und entlassen.
  2. Stellvertretender Parteipräsident kann nur werden, wer SPeD-Mitglied im Sinne des Artikel 1 ist.
  3. Der stellvertretende Parteipräsident übernimmt während angekündigter Abwesenheit die Geschäfte des Parteipräsidenten. Ihm ist in diesem Falle Zugriff auf die SPeD Org zu gewähren.
  4. Dem stellvertretenden Parteipräsidenten kann durch eine Abstimmung gemäß Artikel 6 das Vertrauen entzogen werden. Er gilt in diesem Falle als entlassen.
  5. Wird dem stellvertretenden Parteipräsidenten gemäß Absatz 4 das Vertrauen entzogen, kann der Parteipräsident ein anderes SPeD-Mitglied zum stellvertretenden Parteipräsidenten ernennen.


Artikel 8 - Generalsekretär:
  1. Der Parteipräsident kann einen Generalsekretär ernennen und entlassen.
  2. Generalsekretär kann nur werden, wer SPeD-Mitglied im Sinne des Artikel 1 ist.
  3. Der Generalsekretär verfasst in Rücksprache mit der Parteibasis Artikel für die Parteizeitung und kann vom Parteipräsidenten mit organisatorischen Aufgaben betraut werden. Ihm ist Zugriff auf die SPeD Org zu gewähren.
  4. Dem Generalsekretär kann durch eine Abstimmung gemäß Artikel 6 das Vertrauen entzogen werden. Er gilt in diesem Falle als entlassen.
  5. Wird dem Generalsekretär gemäß Absatz 4 das Vertrauen entzogen, kann der Parteipräsident ein anderes SPeD-Mitglied zum Generalsekretär ernennen.


*inGame



Zuletzt von Tiuri am Do Jan 19, 2012 2:21 pm bearbeitet; insgesamt 6-mal bearbeitet (Grund : Artikel 7 und 8 angehängt.)

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